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Horst Matthias BenneterRechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht

Rechtsanwalt Horst Matthias Benneter

Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin-Steglitz

Über 40 Jahre Erfahrung im Verkehrsrecht: bei Bußgeld und Fahrverbot, nach einem Unfall und im Strafverfahren. Persönlich in der Schloßstraße 41, gegenüber dem Steglitzer Kreisel.

Siegel Qualität durch FortbildungQualität durch FortbildungFortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer
Empfang der Kanzlei mit Tresen, Silbermodell eines Sportwagens und Kunst an den Wänden

Zwei Wochen

So viel Zeit bleibt ab Zustellung: Bis dahin muss der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid oder einen Strafbefehl eingegangen sein. Melden Sie sich früh, am besten schon nach dem ersten Brief von Bußgeldstelle oder Polizei.

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Rundgang durch die Kanzlei

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Flur vor der Kanzleitür mit dem Namensschild von Rechtsanwalt Benneter

Schloßstraße 41

Gegenüber dem Steglitzer Kreisel, direkt am U- und S-Bahnhof Rathaus Steglitz.

Wartezimmer der Kanzlei mit großem Blumengemälde

„Unsere Kanzlei ist eine menschliche Oase in der digitalen Welt.“

Büro von Rechtsanwalt Benneter mit Schreibtisch und Bücherwand

Persönliche Besprechung

Dienstag und Donnerstag, 15:30 bis 18:00 Uhr

Sekretariat der Kanzlei

Ihr Termin in der Kanzlei

Rechtsanwalt Horst Matthias Benneter an seinem Schreibtisch in der Kanzlei

Seit 1982 Rechtsanwalt in Berlin

Horst Matthias Benneter ist seit 1982 als Rechtsanwalt in Berlin tätig, seit 1987 auch beim Kammergericht zugelassen, und Fachanwalt für Verkehrsrecht. Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein und der Vereinigung Berliner Strafverteidiger.

Die Kanzlei liegt in der Schloßstraße 41 in Berlin-Steglitz, gegenüber dem Steglitzer Kreisel und direkt am U- und S-Bahnhof Rathaus Steglitz.

Kosten und Rechtsschutz

Über die Kosten sprechen wir offen, bevor wir für Sie tätig werden.

Mit Rechtsschutzversicherung
Bringen Sie Ihre Versicherungsnummer mit. Die Kostenübernahme durch Ihre Versicherung klären wir gern für Sie.
Nach einem unverschuldeten Unfall
Die Anwaltskosten gehören in der Regel zum Schaden, den die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners ersetzen muss.
In Verkehrsstrafsachen
Hier ist eine Honorarvereinbarung üblich, die über die Leistungen einer Rechtsschutzversicherung hinausgehen kann. Wir besprechen sie vor Beginn des Mandats und halten sie schriftlich fest.

Termin anfragen

Besprechungen finden in der Kanzlei zu festen Zeiten statt:

Dienstag und Donnerstag15:30 bis 18:00 Uhr

Wählen Sie einen Wunschtermin. Die Kanzlei meldet sich und bestätigt ihn.

Läuft eine Frist, rufen Sie bitte direkt an. Das Büro erreichen Sie montags bis donnerstags von 9:00 bis 12:00 und von 14:00 bis 18:00 Uhr sowie freitags von 9:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 16:00 Uhr.

030 790 08 70

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Wunschtermin

Besprechungen finden dienstags und donnerstags zwischen 15:30 und 18:00 Uhr statt. Das Büro meldet sich mit einem konkreten Termin.

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